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Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 1 besteht eine direkte bzw. unmittelbare Benachteiligung, „wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“.

Direkte Diskriminierung von trans* Personen basiert auf Transfeindlichkeit (interner link 1.2.1), also dem abwertenden, stigmatisierenden und negativem Verhalten gegenüber trans* Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Ein Beispiel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Beschäftigungsbereich verdeutlicht dies: „Mein [...]Arbeitgeber hat mir vor Antritt der neuen Stelle als Personalleiterin gekündigt. Im Vieraugengespräch wurde mir mitgeteilt, dass der übergeordnete Personalleiter für ganz Europa sich vor den Kopf gestoßen fühlte, als er erfuhr, dass ich eine trans Frau bin. Er wollte nicht mit einer trans Frau zusammenarbeiten und hat den Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft veranlasst, den Arbeitsvertrag mit mir sofort zu kündigen“.