Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung im Januar 1933 wurden Sinti und Roma systematisch entrechtet. Dies wurde von der NSDAP-Führung damit begründet, dass sie genauso wie Juden, nicht Teil der deutschen „Volksgemeinschaft“ seien. Die rassistische Praxis ging allerdings nicht nur von der Zentralregierung aus, sondern wurde auch von lokalen Entscheidungsträger*innen vorangetrieben.
Die Nürnberger Rassengesetze von 1935 definierten auch Sinti und Roma als „Artfremde“ und ihre Ehen mit „Deutschblütigen“ wurden verboten. Vereinzelt wurden Internierungslager eingerichtet in die ganze Familien gesperrt wurden, sodass eine Trennung von der restlichen Bevölkerung stattfand. Auch die Ausübung bestimmter Berufe wurde ihnen untersagt, da Mitgliedschaften in der Handwerkskammer oder Reichskulturkammer „Ariernachweise“ nach den Nürnberger Gesetzen vorsahen. Ihre Kinder wurden vielerorts in separaten Klassen zusammengefasst oder gänzlich vom Schulbesuch ausgeschlossen. Ab 1939 drohte laut zentralem Befehl der Schulverweis, wenn ihre Beziehung zu den „deutschblütigen“ Mitschüler*innen eine Gefahr bilden sollte. Das hatte zur Folge, dass Sinti und Roma, die den Völkermord bzw. Porajmos überlebten, teilweise Lücken in der Bildung aufwiesen.
Auch in anderen Lebensbereichen wurden Sinti und Roma zunehmend ausgegrenzt. Die Einkaufszeiten und Benutzung von Verkehrsmitteln wurde für Sinti und Roma eingeschränkt. Sie wurden aus Berufsorganisationen ausgeschlossen und durften keine Mietverträge mehr abschließen. Auch wurde ihnen von vielen Krankenhäusern und Ärzt*innen die Behandlung verweigert. Der Besuch von Kinos, Theatern und Restaurants wurde ihnen untersagt. Ab 1941 wurden sogenannte „fremdrassische“ Personen, inklusive Sinti und Roma, aus der Wehrmacht ausgeschlossen.

