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Tragen religiöser Symbole in Gerichten

Ähnlich wie beim Tragen religiöser Symbole an Schulen, gab es auch zum Tragen religiöser Symbole bei Gericht lange keine entsprechende Regelung. Die Debatte wurde durch eine in 2015 erhobene Klage in Bayern angestoßen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Untersagen des Tragens, sichtbarer religiöser Symbole während der Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit bei Gericht einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Daraufhin schufen einige Bundesländer entsprechende Landesgesetze.

 

Baden-Württemberg verabschiedete 2017 das Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. 2018 folgte Bayern mit Art. 11 (Amtstracht, Neutralität) des Bayrischen Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetzes. In Berlin konnte ein Streitfall über das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz  geregelt werden. Niedersachsen und NRW folgten erst später mit eigenen Landesgesetzen.