Tritt ein_e Mitarbeiter_in aus der katholischen Kirche aus, stellt dies für die Caritas gem. § 5 Abs. 2 GrO einen Kündigungsgrund dar. Ein beispielhaftes Urteil dazu finden Sie hier.
Auch bei der Diakonie kann ein Kirchenaustritt gem. § 5 LR als Ausdruck besonderer Illoyalität zu einer Kündigung führen.

