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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2012 – 12 Sa 55/11

Sachverhalt: Der Kläger arbeitete seit 1992 für den Beklagten, einen katholischen Verband. 2011 trat der Kläger wegen der vermehrten Missbrauchsvorwürfe gegen Priester aus der katholischen Kirche aus. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt.

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass mit dem Austritt aus der katholischen Kirche der Kläger auf schwerwiegende Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten gegenüber dem Beklagten verstoßen hat.