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In einer Reihe von Reden im Sommer 1963 legte Präsident Kennedy, nach Massenprotesten in afroamerikanischen Gemeinden und anschließenden gewalttätigen Auseinandersetzungen, den Grundstein für ein Bürgerrechtsgesetz. Im November 1963, kurz nachdem er sich verpflichtet hatte, das Bürgerrechtsgesetz durchzusetzen, wurde er ermordet. Während Kennedy sich konsequent für die Gleichberechtigung eingesetzt hatte, war wenig über die Einstellungen seines Nachfolgers Lyndon B. Johnson bekannt. Trotz der Ungewissheit waren die folgenden Unruhen innerhalb der Bürgerrechtsbewegung von kurzer Dauer: Am 27. November forderte Johnson die Verabschiedung des Civil Rights Act als Denkmal für Kennedy. 

Schließlich verabschiedete der Kongress 1964 das entsprechende Gesetz. Die Bestimmungen des Civil Rights Acts verboten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sowie der ‚race‘ bei Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen. Abschnitt 703 (a) des finalen Gesetzes machte es für den*die Arbeitgeber*in gesetzwidrig, eine Person allein aufgrund ihrer ‚race‘, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft nicht einzustellen, sich der Einstellung zu verweigern, sie zu entlassen oder anderweitig zu diskriminieren. Dabei sollten die jeweiligen Vertragsbedingungen, Abfindungsvereinbarungen, Umstände und Einstellungsprivilegien beachtet werden. Der endgültige Gesetzesentwurf erlaubte auch die Berücksichtigung des Geschlechtes, sofern dies eine rechtmäßige Anforderung für den Arbeitsplatz darstellte. Durch Titel VII des Gesetzes wurde die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) geschaffen. Titel VII verbot die Segregation in allen öffentlich geförderten und der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen. Außerdem stärkte er den Schutz der Gleichheit im Wahl- und Bildungswesen und forderte eine Politik der Gleichheit der ‚race‘ in jeder Einrichtung, die finanziell vom Bund unterstützt wurde.