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In Deutschland nehmen Betroffene in unterschiedlichen staatlichen Institutionen, wie der Polizei oder der Schule, Ausgrenzungen wahr. Bei Landes– oder Bundespolizeibehörden stellt institutioneller Rassismus ein immer häufiger bemerktes Problem dar.

Im Bildungsbereich wurde erst durch Ergebnisse der PISA-Studie die institutionelle Diskriminierung offensichtlich. Kinder mit Migrationsgeschichte schnitten im deutschen Schulsystem erheblich schlechter ab. Institutionelle Formen von Ausgrenzung und andere Behandlung sind eine der wenigen Deutungsmöglichkeiten. Hierdurch wurde institutionelle Diskriminierung öffentlich thematisiert.

In einigen Veröffentlichungen sprechen Autor_innen auch von ‚institutionellem Rassismus‘ in Behörden und der Verwaltung. Bedauerlicherweise wurden bislang hierzu keinerlei fundierte Untersuchungen durchgeführt. Eine abgesicherte Kenntnislage liegt daher nicht vor, wäre jedoch unabdingbar, um diese Form von ‚institutionellem Rassismus‘ zu erkennen und bearbeiten zu können. Bislang werden zwar Fälle unangemessenen Verhaltens von Mitarbeiter_innen in Behörden und der Verwaltung gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte oder PoC bekannt. Es lässt sich jedoch nicht abschließend einschätzen, ob es sich dabei um ausschließlich individuelle Vorfälle von Diskriminierung handelt oder ob eine institutionelle Diskriminierung vorliegt.