English
Deutsch

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarates stellt die zentrale Gerichtsinstanz zur Einschätzung von Menschenrechtsverletzungen in den Mitgliedsländern des Europarates dar. Handlungsgrundlage ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit von Folter und Zwangsarbeit, ein Recht auf Ehe und Familienleben und die Versammlungsfreiheit garantiert. Diese Rechte müssen nach Artikel 14 diskriminierungsfrei gewährleistet werden. Die folgenden Urteile des EGMR illustrieren die Verpflichtung der Polizei und Justiz Straftaten besonders nach ihren möglicherweise hassmotivierten Hintergründen zu untersuchen.

Šečić vs Kroatien

Nachova vs Bulgarien

Stoica vs Rumänien