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Es handelt sich hier um einen Vorfall aus dem Jahr 2001, bei dem ein junger Roma in einem gewalttätigen Übergriff durch Polizeibeamte schwer verletzt wurde. Er trug eine lebenslängliche Behinderung davon. Seine Klage wurde von nationalen Gerichten abgewiesen. Daraufhin legte er seinen Fall beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof vor. Dieser befand, dass die rumänischen Gerichtsinstanzen diskriminierende und rassistische Motive der Täter ignoriert hatten.

Das Urteil unterstreicht, dass „rassistisch motivierte Gewalt (…) einen besonders schweren Angriff auf die Menschenwürde darstellt, weshalb von den Behörden besondere Wachsamkeit und ein starkes Entgegenwirken verlangt werden. Die staatlichen Behörden müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um Rassismus und rassistisch motivierter Gewalt entgegenzuwirken und um die allfälligen rassistischen Beweggründe einer Tat aufzudecken.“