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Sollte eine Behörde kein Gleichbehandlungskonzept einreichen oder dieses Konzept nicht den Ansprüchen der Kommission entsprechen, kann die Kommission dieses Konzept an die/den Minister_in weiterreichen. Diese/r informiert anschließend die Generalversammlung Nordirlands. Der/die Minister_in kann es dann entweder bewilligen, die Behörde auffordern, ein neues einzureichen oder – falls keines vorlag und auch keine Schritte unternommen werden, eines zu erstellen – ein Gleichbehandlungskonzept für die entsprechende Behörde erstellen. Wenn eine Behörde ihren Pflichten zur Erstellung eines Gleichbehandlungskonzepts nicht nachkommt, werden jedoch keine harten Sanktionen verhängt.

Auf individueller Ebene können Beschwerden eingereicht werden, wenn eine Person sich diskriminiert fühlt oder der Ansicht ist, dass die im Gleichbehandlungskonzept vorgegebenen Ziele und Maßnahmen nicht erreicht oder umgesetzt werden.