Abschnitt 11 des Commission for Gender Equality Act (CDEA) enthält die Befugnisse und Funktionen der CDE. Die Teilabschnitte (a) (b) und (c) des 11. Abschnittes beziehen sich direkt auf den Öffentlichen Sektor und können hier gelesen werden. Zusammen bemächtigen sie die CGE dazu, alle Staatsorgane, Gesetze, die vom Parlament verabschiedet werden und bestehende und vorgeschlagene Rechtssysteme zu überwachen und bewerten. Die Überwachung und Bewertung bezieht sich darauf, wie wahrscheinlich es ist, dass Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst wird und ob Empfehlungen ausgesprochen werden können, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.
Es können hier eher implizite Gleichbehandlungspflichten des Öffentlichen Sektors abgeleitet werden, als dass diese explizit geregelt werden. Da Staatsorgane sich der Überwachung und Bewertung hinsichtlich ihrer Einhaltung und Förderung von Geschlechtergerechtigkeit bewusst sein, ist es wahrscheinlicher, dass sie ebendies umsetzen.

