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Die Teilabschnitte (a), (c), und (d) des 11. Abschnittes des Comission for Gender Equality Act besagen:

Die Kommission für Geschlechtergerechtigkeit

(a) überwacht und bewertet Politiken und Praktiken von Staatsorganen auf allen Ebenen, satzungsmäßigen Organen oder Funktionären, öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie privaten Unternehmen, Unternehmen und Institutionen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und kann Empfehlungen aussprechen, die die Kommission für notwendig erachtet

(c) bewertet jegliches Gesetz des Parlamentes, jegliches System des persönlichen und Familienrechts und Gewohnheitsrechts, jegliches System indigener Gesetzgebungsbräuche und Gesetzgebungspraktiken oder jegliches anderes Gesetz, bei Inkrafttreten diese Gesetzes in Kraft ist, und jegliches Gesetz, das vom Parlament oder einem anderen Gesetzgebenden Organ vorgeschlagen ist, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, welches Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen betrifft oder betreffen könnte und spricht diesbezüglich Empfehlungen an das Parlament oder andere Gesetzgebung aus

(d) kann Empfehlungen an das Parlament oder andere gesetzgebende Organe bezüglich der Einführung von neuer Gesetzgebung, welche Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen fördern würde, aussprechen.