Die Kommission für Geschlechtergerechtigkeit (Commission for Gender Equality) ist ein Verfassungsorgan, welches eingerichtet wurde, um die konstitutionelle Demokratie zu stärken, indem sie sich auf die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensbereichen konzentriert. Abschnitt 187 (1) der Südafrikanischen Verfassung sagt: „Die Kommission für Geschlechtergerechtigkeit muss den Respekt für Geschlechtergerechtigkeit und den Schutz, die Weiterentwicklung und das Erreichen von Geschlechtergerechtigkeit fördern.“ Abschnitt 187 (2) sagt der CGE zudem gemäß der nationalen Gesetzgebung die Ermächtigungen zu, welche zum Ausüben ihrer Tätigkeiten notwendig sind, inklusive der Befugnis zu überwachen, zu ermitteln, Forschung zu betreiben, zu bilden, Lobbyarbeit zu betreiben und zu beraten und berichten hinsichtlich Fragen der Geschlechtergleichstellung.
Um diese Gleichstellung zu erreichen, erkennt die CGE an, dass sowohl staatliche als auch private Akteure positive Maßnahmen ergreifen müssen. Der Commission for Gender Equality Act enthält die Befugnisse und Funktionen der CGE, woraus sich Implikationen für den öffentlichen Sektor ableiten lassen.

