In Großbritannien entstanden die Gleichbehandlungsverpflichtungen aus der Idee, dass man sich gegen Diskriminierung nicht nur aufgrund von Gesetzen wehren kann, sondern dass man Diskriminierung auch aktiv vorbeugen sollte. Dies wurde 1999 deutlich, als der veröffentlichte Macpherson Untersuchungsbericht zum Mord an dem jungen Schwarzen Stephen Lawrence im April 1993 in London ein massives Fehlverhalten und mehrfaches Versagen der Londoner Polizei (‘Metropolitan Police‘) bei den Ermittlungen des Mordes aufdeckte. Aufgrund der daraus resultierenden Bedenken bezüglich des institutionellen Rassismus der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen führte das ‘Rassenbeziehungsänderungsgesetz 2000‘ (auf Englisch: Race Relations Amendments Act) im Jahr 2001 erstmals eine positive Verpflichtung ein. Diese sogenannte ‘Rassengleichheitsverpflichtung‘ (auf Englisch: Race Equality Duty) wurde allen öffentlichen Einrichtungen auferlegt, um Diskriminierungen wegen der Herkunft oder ethnischen Zuschreibung proaktiv zu verhindern und Gleichbehandlung positiv voranzutreiben. Daraufhin folgten vergleichbare Gleichbehandlungsverpflichtungen für die Merkmale Behinderung und Geschlecht in den Jahren 2006 und 2007, um auch in diesen Bereichen eine Kontinuität an Gleichbehandlung in Institutionen zu erreichen. Im Jahr 2011 wurden die drei Pflichten durch das Gleichstellungsgesetz 2010 in einer einzelnen Verpflichtung zusammengefasst, die alle Diskriminierungsmerkmale abdeckt.

