Mehrdimensionale Diskriminierung, auch intersektionale oder Mehrfachdiskriminierung genannt, bezeichnet Diskriminierungserfahrungen, bei denen sich mehrere Diskriminierungsrealitäten gleichzeitig überschneiden. Trans* Personen, die mehrdimensionale Diskriminierung erleben, sind nicht nur von Heterosexismus, sondern können auch von Rassismus, Antisemitismus, Ableismus oder anderen strukturellen Diskriminierungsformen betroffen sein, welche sich überschneiden (Intersektion). So machen z.B. jüdische trans* Personen, andere Diskriminierungserfahrungen als nicht-jüdische trans* Personen oder jüdische cis Personen. Mehrdimensionale Diskriminierung meint die Überschneidung (Intersektion) verschiedener Diskriminierungsformen. Es ist für Betroffene oft schwer zu identifizieren, ob die Diskriminierung aufgrund ihrer trans* Identität oder einer anderen Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe erfolgt, da bei intersektionaler Diskriminierung verschiedene Diskriminierungsformen gleichzeitig wirken.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennt mehrdimensionale Diskriminierung nicht als eigene Art von Diskriminierung, führt in § 4 jedoch an, dass Benachteiligung aufgrund von mehreren der in § 1 genannten Merkmalen (,,Rasse’’/ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) nur gerechtfertigt sind, wenn der Rechtfertigungsgrund auf alle betroffenen Merkmale zutrifft. Eine von der ADS in Auftrag gegebene Expertise von 2010 stellt fest, dass mehrdimensionale Diskriminierungen vor Gericht oft juristisch nicht angemessen analysiert werden.

