Die argentinische Verfassung enthält nur einen Artikel, als Schutz vor Diskriminierung von trans* Personen ausgelegt werden kann. Art. 75 Nr. 19 gibt dem Kongress das Recht, Gesetze zu verabschieden, die jegliche Diskriminierung im Bildungssystem bestrafen. Obwohl die Formulierung sehr vage ist, kann sie dennoch so verstanden werden, dass sie die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität mit meint. 2012 hat das argentinische Parlament die Initiative ergriffen, das sogenannte „Geschlechts-Gesetz“ („Ley de Género“) zu verabschieden. Damit hat es weltweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Es ermöglicht, die Geschlechtsidentität auf offiziellen Dokumenten zu ändern, ohne dass eine psychiatrische Diagnose, eine geschlechtsangleichende Operation oder eine Hormontherapie erforderlich ist. Das Gesetz versteht die Geschlechtsidentität als inneres und individuelles Erleben des Geschlechts. Keine Norm, Vorschrift oder Prozedur darf die Ausübung des Rechts auf Geschlechtsidentität laut Gesetz einschränken. Trotz des sehr fortschrittlichen Ansatzes gibt es immer noch Kritik, da es nur zwei Geschlechtseinträge gibt. Es gibt keine expliziten Gesetzte, die die Diskriminierung von trans* Personen rechtlich unter Strafe stellt. Allerdings wird ein Gerichtsurteil von 2018 von trans* Aktivist*innen als ein bedeutsamer Schritt in diese Richtung angesehen. In dem Urteil wurde ein Mann wegen „Travestizids“ (span. „travesticidio“), also des Mordes („Homozids“) an einer trans* Person schuldig gesprochen.

