Besteht die Möglichkeit, dass jemand eine Gefahr für die anderen Gäste darstellt, so ist die Sicherheit der anderen Gäste wichtiger als das Recht einer einzelnen Person, in die Diskothek eingelassen zu werden. Eine Gefahr kann von einer Person zum Beispiel ausgehen, wenn diese alkoholisiert ist oder aggressiv auftritt. In diesen Fällen steht es der Diskothek frei, dieser Person den Zutritt zu verweigern. Das gleiche gilt für Gäste, die im Besitz von Drogen sind oder unter deren Einfluss stehen.
Clubbetreiber haben die Möglichkeit Gäste wegen unangemessener Kleidung oder übermäßigen Alkoholkonsums abzuweisen (Hausrecht). Das Hausrecht wird mitunter missbraucht um eine unerlaubte Diskriminierung zu verschleiern.

