Das vorliegende Dossier bietet Ihnen Informationen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit chronischen Krankheiten an. Menschen mit chronischen Krankheiten erleben im Alltag immer wieder Einschränkungen und erfahren Ausgrenzung aufgrund ihrer Erkrankung. Bislang sind chronische Krankheiten, im Gegensatz zu Behinderungen, im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausdrücklich aufgeführt. 2013 hat das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) als Beistand die Klage eines HIV-positiven Menschen vor dem Bundesarbeitsgericht begleitet. Mehr dazu können Sie in der online Version des Dossiers erfahren.
Krankheiten, chronische Krankheiten und Behinderungen werden getrennt voneinander konzipiert. Neben den dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen, denen chronisch Kranke ausgesetzt sind, können Betroffene auch Gefahr laufen, stigmatisiert zu werden.
Diskriminierungen können Menschen mit chronischen Krankheiten in verschiedenen Lebensbereichen begegnen, wie am Arbeitsplatz, bei Versicherungen, im Gesundheitswesen oder beim Zugang zu Wohnraum.
Verschiedene rechtliche Bestimmungen auf nationaler, unionsrechtlicher und völkerrechtlicher Ebene zielen auf die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen und im Besonderen aufgrund chronischer Krankheiten.
Eine Auswahl von Material zum Thema sowie eine Ausdruckversion des Dossiers bieten wir Ihnen ebenfalls an.
Wir danken Mélanie Lavenant, Almuth Richter und Diane Weber für die Erarbeitung des Dossiers.