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Anfang Januar 2014 fuhr der Wissenschaftler Dr. Andreas S.*, der aus einer deutsch-indischen Familie stammt, mit dem Zug von Kempten nach München. In der Nähe von Kaufbeuren stiegen Bundespolizeibeamte zu und führten bei Herrn Dr. S. eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durch. Im Waggon kontrollierten die Beamten keine weiteren Personen. Der Betroffene, der bereits wiederholt ähnliche Erfahrungen gemacht hat, vermutete, wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden zu sein. Hierdurch fühlte er sich diskriminiert und legte Klage beim Verwaltungsgericht München ein.

Der Kläger nahm die Hilfe des BUG als gerichtliche Beistandschaft in Anspruch und eine erste Verhandlung fand am 8.April 2015 statt. Da bei der Verhandlung der zweite Polizist nicht befragt werden konnte,  fand am 20.05.2015 die zweite Verhandlung statt. Das Verfahren wurde dann auf dem schriftlichen Wege fortgesetzt. Im Juli 2016 hat das Verwaltungsgericht München zugunsten der beklagten Partei geurteilt. Das Urteil finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Pressemeldung des BUG zum erstinstanzlichdn Urteil.

Das BUG legte Berufung ein, die entsprechende Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München war für den 8. April 2019 anberaumt. Indes kam es nicht so weit, weil die Bundespolizeidirektion München kurz vor der Verhandlung die Rechtswidrigkeit der Kontrolle anerkannte. Das Urteil finden Sie hier.

Das BUG hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

*Name geändert