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Die Klägerin hatte sich bei einem katholischen Arbeitgeber um eine Sozialpädagog*innenstelle beworben. Sie ist christlich-orthodox aufgewachsen, aber nicht Mitglied in der katholischen Kirche. Dies wurde im Rahmen des Bewerbungsgespräches thematisiert. Die Klägerin wurde trotz Eignung nicht eingestellt und empfand dies als Diskriminierung. Sie reichte Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf ein. Die Klage wurde jedoch abgelehnt.

Seit Anfang 2015 unterstützt das BUG die Klägerin bei ihrer Klage in zweiter Instanz. Bei der Verhandlung im März 2015 wurde eine gütliche Einigung zwischen der Klägerin und der beklagten Partei erzielt.

Hier finden Sie die Pressemeldung zu dem Fall.