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Nach dem Zweiten Weltkrieg in den Anfängen des „Wirtschaftswunders“ herrschte in Deutschland ein Arbeitskräftemangel. Um diesen auszugleichen, wurden in den 1960er und 1970er Jahren bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, beispielsweise dem damaligen Jugoslawien, zur Rekrutierung von Arbeitskräften getroffen. Im Zuge dessen zogen auch viele Roma nach Deutschland. Diese kamen vor allem aus dem damaligen Jugoslawien (ab 1968). Bald waren jedoch erste Anzeichen einer Rezession zu beobachten, die 1973 zu einem „Anwerbestopp“ führten. Der Anwerbestopp markierte den Daueraufenthalt vieler Gastarbeiter, die in den folgenden Jahren oftmals ihre Familien nachzogen und sich, entgegen dem Plan der deutschen Regierung, ein dauerhaftes Leben in Deutschland aufbauten.

Die als Gastarbeitende zugewanderten Roma besitzen heute zum Teil die deutsche Staatsbürger*innenschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.