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Die Vereinten Nationen (UN) verfolgen die Sicherung des Weltfriedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Einhaltung des Völkerrechts.

Sinti und Roma werden auf der internationalen Ebene durch allgemeine menschenrechtliche Vereinbarungen der UN geschützt. Dies sind zum Beispiel die „UN-Rassendiskriminierungskonvention und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, in dem sich Artikel 27 auf den Schutz von Minderheiten bezieht. Beide sind für unterzeichnende Staaten rechtlich bindend und verpflichtend. Die „Erklärung über die Rechte Angehöriger nationaler oder ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten“ ist eine Absichtserklärung der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Rechte von Minderheiten und somit rechtlich nicht bindend.

Auch macht die UN auf die Diskriminierung von Sinti und Roma aufmerksam. Der UN-Sonderbotschafter für Minderheiten erklärte etwa im April 2019, dass die zunehmende Diskriminierung von Sinti und Roma in Europa bedenklich sei und rief Staaten weltweit dazu auf, umfassende Antidiskriminierungsmaßnahmen zu ergreifen.