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Religiöse Symbole in Gerichtssälen

Zum Anbringen von religiösen Symbolen in Gerichtsälen existiert keine abschließende bundesgesetzliche Regelung. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 1973, dass ein Kreuz im Gerichtssaal entfernt werden muss, wenn es den weltanschaulichen Überzeugungen von Prozessbeteiligten entgegensteht und diese das Abhängen des Kreuzes verlangen. Darüber hinaus haben Richter*innen Ermessensspielraum, ob sie das Kreuz nur für bestimmte Prozesse oder generell aus dem Gerichtssaal entfernen möchten. Insgesamt beeinträchtigt das Kreuz hier, anders als in Schulen, laut Bundesverfassungsgericht nicht das Gebot der staatlichen Neutralität.

 

De facto sind mittlerweile viele Kreuze dauerhaft aus den Gerichtssälen entfernt worden. Dazu äußerte sich die ehemalige niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza und begründete, dass das „Recht durch Menschen gesprochen würde, nicht durch Säle“.