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Die Umsetzung der Positiven Maßnahmen aus dem SGB IX lässt sich am besten anhand der Umsetzung der Beschäftigungspflicht nachvollziehen.

Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende des Jahres 2015 insgesamt 7,6 Mio. Menschen mit einer Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX in  Deutschland, was etwa einen Anteil von 9,3 % aller Deutschen ausmacht.

Das SGB IX strebt einen Beschäftigungsanteil von 5 % aller Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung an. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass insgesamt 4,7 % aller Arbeitsplätze (der verpflichteten Arbeitgeber*innen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen) durch Menschen mit Schwerbehinderung besetzt sind. Dabei lag der Anteil im öffentlichen Bereich mit 6,6 % höher als im privaten Bereich mit 4,1 %.
Im Jahr 2010 waren 4,5 % aller Arbeitsplätze durch Menschen mit Behinderung besetzt. Im Jahr 2003, in der ersten Erhebung nach Inkrafttreten des SGB IX, waren es nur 4 %. Es verzeichnet sich also insgesamt eine positive Entwicklung.