English
Deutsch

Das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen trat Anfang 2012 in Kraft, nachdem es bereits 2004 den ersten Antrag zur Erstellung eines derartigen Gesetzes gegeben hatte. Das Gesetz stellt eine verbindliche Grundlage zur Förderung von Teilhabe und Integration dar und soll die integrationspolitische Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen sichern und optimieren. Es benennt in § 1 neun Ziele, wie beispielsweise die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen und die weitere interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung.

Durch das Gesetz wurde die Schaffung von kommunalen Integrationszentren in allen 54 kreisfreien Städten und Kreisen des Landes ermöglicht und den Kommunen in Form der Integrationspauschale finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um sie in ihrer Integrationsarbeit zu stärken.
Das Gesetz benennt keine Positiven Maßnahmen, ebenso wenig finden sich in der Gesetzesbegründung Hinweise darauf, Positive Maßnahmen zu erwägen oder miteinzubeziehen. Gleiches gilt für den im Jahr 2016 erschienenen Bericht. Auch eine Bezugnahme auf das AGG findet nicht statt.

Der Landtag erklärte im Gesetzentwurf zu § 1 des Gesetzes: „Angestrebt werden die Erhöhung des Anteils der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst sowie die gezielte Förderung der interkulturellen Kompetenz der Landesbediensteten. Mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog soll der öffentliche Dienst weiterentwickelt werden. Er soll die veränderte gesellschaftliche Realität in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln“ (zitiert aus dem Bericht S. 41). Genauere Angaben zum genannten Maßnahmenkatalog, über das Vorgehen, die Planung der Maßnahmen oder aber eine genauere Darstellung von möglichen Maßnahmen bietet der Entwurf jedoch nicht. Ebenso wenig finden sich Informationen darüber im Bericht des Ministeriums. Jedoch weist es in seinem Bericht darauf hin, dass dem Grundsatz des Gender Mainstreaming bei allen Konzepten und Handlungen Rechnung getragen wird. Ferner ergibt sich aus einem Papier des Ministeriums, dass sich die Integration als Aufgabe am Prinzip des „Diversity Management“ orientiert.