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Positive Maßnahmen haben das Ziel, proaktiv durch gruppenspezifische Fördermaßnahmen tatsächliche Gleichheit zu erreichen.

Sie richten sich an eine spezifische Gruppe von Menschen, die  aufgrund eines gemeinsamen Merkmals in der Vergangenheit diskriminiert wurde und auch in der Gegenwart noch Nachteile erfährt. Die Positive Maßnahme fördert gezielt einzelne Personen, die dieser Gruppe angehören, um so die faktische Benachteiligung auszugleichen.

Die nicht von der jeweiligen Positiven Maßnahme abgedeckte Personengruppe erfährt damit eine Ungleichbehandlung. Diese Ungleichbehandlung verfolgt jedoch das legitime Ziel, erfahrene Diskriminierung auszugleichen. Dafür wird in der Regel eine Rechtsgrundlage benötigt, die den Rahmen für eine gerechtfertigte und verhältnismäßige Maßnahme festlegt.

Positive Maßnahmen werden mitunter auch positive Diskriminierung genannt. Eine positive Diskriminierung bezeichnet zwar ebenfalls eine Ungleichbehandlung von zwei Personengruppen, die auch darauf abzielt eine bisherige Schlechterstellung der einen Gruppe auszugleichen. Im Gegensatz zu Positiven Maßnahmen ist positive Diskriminierung jedoch nicht verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Positive Maßnahmen sind von Diversity Management bzw. Mainstreaming abzugrenzen. Diversity Management bzw. Mainstreaming werden häufig in der privaten Wirtschaft eingesetzt. Sie zielen auf die breit angelegte Förderung von Vielfalt und Toleranz sowie die Integration von benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen ab. Hierfür ist allerdings nicht zwangsläufig eine Rechtsgrundlage nötig. Im Rahmen von  Diversity Management bzw. Mainstreaming können Positive Maßnahmen jedoch Einsatz finden.