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Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung unterstützt Klagen gegen Diskriminierung mit Präzedenzcharakter, darunter fallen auch Klagen gegen „Racial Profiling“, die vom BUG als Fälle von institutioneller Diskriminierung angesehen werden. Unsere aktuellen Klagen gegen „Racial Profiling“ finden Sie unter dem folgenden Link.

Die Schaffung von Präzedenzfällen kann die Rechtssicherheit im Antidiskriminierungsbereich stärken und auf Regelungslücken hinzuweisen. Die Führung von Präzedenzfällen benötigt in der Regel Zeit und Geduld, erfordert umfassende juristische Erfahrungen und ggf. Mittel die Klagekosten zu übernehmen.

Werden Klagen positiv für die Kläger entschieden, können die Urteile richtungsweisend für zukünftige Klagen sein. Im Idealfall ermöglichen sie diskriminierende Muster und Mechanismen zu bearbeiten und langfristig einzudämmen oder gar zu beenden.