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Die Gleichstellungsgesetzgebung in Nordirland im Sinne vom ‘Northern Ireland Act 1998‘ unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht vom ‘Equality Act 2010‘. Deshalb unterliegen die Behörden in Nordirland auch etwas anderen Bericht- und Gleichstellungspflichten. So müssen sich zum Beispiel bereits Behörden mit mehr als 50 Angestellten bei der Equality Commission registrieren lassen und jährlich einen Evaluierungsbericht (Englisch: Return Monitoring) vorlegen. Es ist Pflicht der Arbeitgeber_innen, mindestens alle drei Jahre eine komplette Überprüfung im Hinblick auf die Zusammensetzung und Einstellung von Mitarbeiter_innen, ein sogenannter ‚Article 55 Review‘, durchzuführen. Auch in Nordirland ist es Pflicht der Behörden, Gleichbehandlungskonzepte und konkrete Aktionspläne vorzulegen. Ein Unterschied zu den anderen UK-Ländern ist, dass zum Beispiel nicht rechtlich gegen eine Mehrfachdiskriminierung vorgegangen werden kann, da der ‘Northern Ireland Act 1998‘ in diesem Fall keine rechtliche Grundlage vorgibt.