In Kapitel I Definitionen des EEA ist festgelegt, dass sich der Begriff ‚geschützte Gruppen‘ auf Schwarze Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderung bezieht. „Schwarze Menschen“ bezieht sich auf „Afrikaans“, „Coloureds“ und „Asians“. In einem bahnbrechenden Urteil aus dem Jahr 2008 entschied der High Court in Pretoria, dass Chinesische Südafrikaner*innen, die während der Apartheid in Südafrika gelebt haben, innerhalb die Definition „Schwarzer Menschen“ gemäß Abschnitt 1 des EEA 55 aus dem Jahr 1998 fallen. Die treibende Kraft hinter dieser Entscheidung war das Ziel, die Vorzüge positiver Maßnahmen zugänglich zu machen.

