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Die Gleichbehandlungspflichten der öffentlichen Hand in Großbritannien bestehen aus einer Anzahl an gesetzlich festgeschriebenen Zielen, die staatliche Institutionen in der Ausführung ihrer Funktionen angemessen berücksichtigen sollen und die die sogenannte allgemeine Pflicht bilden. Diese wird in Großbritannien durch weitere spezifische Pflichten untermauert, die dazu dienen, die in der allgemeinen Pflicht festgelegten Ziele zu erreichen. In Nordirland gibt es hingegen nur generell formulierte Verpflichtungen. Beispiele für Ziele der allgemeinen Pflicht sind das Vorantreiben von Chancengleichheit oder die Verbesserung des Umgangs zwischen verschiedenen Personengruppen. Spezifische Pflichten beinhalten z.B. die Festlegung von Gleichheitszielen und deren Veröffentlichung sowie das Veröffentlichen von Gleichheitsdaten.