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Mit dem Begriff ‚Schleierfahndungen’ werden verdachts- und ereignisunabhängige Eingriffsbefugnisse der Länderpolizei beschrieben. Nach dem in Kraft treten des Schengen Abkommen wurden ‚Schleierfahndungen’ auf Länderebene eingeführt, um den Wegfall der Grenzkontrollen zu kompensieren. Bayern war 1995 das erste Bundesland, das Schleierfahndungen nutzte. Bis heute wird diese Ermittlungstaktik noch in vielen Bundesländern angewandt, vorsätzlich mit dem polizeilichen Motiv Ausländer_innenkriminalität (illegale Einwanderung, Verstöße gegen asylrechtliche Bestimmungen) und Drogenschmuggel in den Grenzgebieten zu bekämpfen.

Schleierfahndung nutzt ‚Ethnic Profiling’ indirekt, da die individuelle polizeiliche Bewertung einer verdächtigen Person großen Spielraum einräumt, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss.