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Der europäische ‚Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen’, besser bekannt als ‚Schengener Grenzkodex’, ist eine Verordnung die bestimmt wann, wo und wie die EU Außengrenzen überschritten werden dürfen und wann Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengenraumes wieder eingeführt werden. Zwar darf die Polizei Personenkontrollen als Mittel der Strafverfolgung einsetzen. Die Mitgliedsländer sind dazu befugt nach eigenem Ermessen eine Personalausweispflicht einzuführen. Diese muss allerdings den Gleichheitsgrundsatz wahren.

Auf Bundesebene regelt das Bundespolizeigesetz die Aufgaben und Rechtsstellung der Bundespolizei. Gemäß §§22 und 23 ist die Bundespolizei dazu ermächtigt, zur Abwehr unerlaubter Einreisen in das Bundesgebiet verdachtsunabhängige Kontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen, in Zügen und im Grenzgebiet (bis zu einer Tiefe von 30 km) durchzuführen. Auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/6778) von Bündnis 90/Die Grünen, von August 2011, äußerte die Bundesregierung, dass unterschiedliche Behandlungen von Personen nicht mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sind und spricht sich somit ausdrücklich gegen ‚Ethnic Profiling’ im Kontext bundespolizeilicher Ermittlungen aus. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz stellte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine weitere Kleinen Anfrage (Drucksache 17/10007) in der die Bundesregierung ihre frühere Einschätzung relativierte. Sie befürwortet nun, dass die Bundespolizei bei der Ausübung ihrer Befugnisse polizeiliche Erfahrungswerte und aktuelle Lageerkenntnisse heranziehen kann. Mit dieser Aussage folgt die Bundesregierung der Argumentation der Koblenzer Richter, dass Personenkontrollen basierend auf äußeren Merkmalen zulässig seien. 

Eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 17/14470) wurde am 29.07.2013 von der Fraktion DIE LINKE im Nachgang zur Veröffentlichung einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) vorgelegt. In der Antwort der Bundesregierung werden Daten zum Jahr 2012 zur Verfügung gestellt, wonach 14.752 Personen von der Bundespolizei kontrolliert wurden, die illegal eingereist waren. Außerdem wurde bei 4.758 Personen ein illegaler Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland festgestellt. Die Gesamtzahl der im Jahr 2012 durchgeführten Personenkontrollen durch die Bundespolizei, belief sich auf 571 038 Personen.

Die Bundesregierung hält in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage daran fest, dass die Umsetzung des §22 Absatz 1a nicht beanstandungswürdig ist.