An unterschiedlichen Stellen werden Daten, die dem Spektrum der Gleichheits- und Partizipationsdaten angehören in Großbritannien erhoben. Ein allgemeiner Grundsatz ist dabei, dass die Mitwirkung freiwillig ist. Nach britischem Recht ist niemand dazu verpflichtet, Antworten auf die Fragen zur ethnischen Herkunft, Geschlecht, Sexualität, Behinderung, Religion oder Alter zu geben.
Daten zur ethnischen Herkunft werden erhoben beim alle zehn Jahre durchgeführten Zensus, seit 2003 beim Schulzensus, seit den 1960ern in bisher vier nationalen Umfragen zu ethnischen Minderheiten vom Policy Studies Institute (dt.: Institut für Politikstudien) und für nationale Datenbestände zu Hochschulzugängen.
In nationalen Statistiken tauchten 1976 zum ersten Mal Fragen zur ethnischen Herkunft auf. Vorher wurden stellvertretend Informationen zu Geburtsland und Nationalität erhoben. Seitdem haben sich die Erhebungskategorien verändert und wurden überarbeitet. Eine Schwierigkeit dabei ist einerseits das Interesse an konstanten Kategorien um Entwicklungen über die Jahre zu verfolgen und zu beobachten, andererseits diese Kategorien an sich verändernde Wirklichkeiten anzupassen. So blieb z.B. die Kategorie ‚Bangladeshi‘ konstant, während die heutige Kategorie ‚Black Caribbean‘ vorher mit ‚West Indian‘ benannt war, da das Wort ‚Schwarz‘ (engl. ‚Black‘) zu dem Zeitpunkt als beleidigende Bezeichnung aufgefasst wurde. Die Kategorie Gypsy/Roma/Traveler wurde früher z.B. nur im Schulzensus erhoben und wurde erst 2011 im Zensus eingeführt. Eine weitere Herausforderung bleibt, dass die Kategorien die Vielfalt der Bevölkerung und auch die Vielfalt innerhalb der Gruppen abbilden können müssen.
Die Gesetze, die 1965 und 1976 Diskriminierung verboten, legten auch den Grundstein für ‚Ethnic Monitoring‘ und die ‚Commission for Racial Equality‘ (dt.: Kommision für ‚Rassen‘-Gleichheit), welche in die ‚Equality and Human Rights Commission‘ (EHCR) (dt.: Kommission für Gleichheit und Menschenrechte) aufging und die Fortschritte zur Gleichbehandlung beobachtet und unterstützt. ‚Ethnic Monitoring‘, das Beobachten von (Un)Gleichheit zwischen ethnischen Gruppen mittels Datenerhebung und Auswertung, ist eine Folge der McPherson Untersuchung von 1999, welcher dem rassistisch motivierten Mord an Stephen Lawrence von 1993 folgte, bei dem der britischen Polizei institutioneller Rassismus vorgeworfen wurde.
Das ‚Race Relation (Amendment) Act‘ von 2000 verpflichtete öffentliche Einrichtungen ‚Ethnic Monitoring‘ zu betreiben. Außerdem sollen sie Gleichbehandlung zu einem zentralen Teil ihrer Arbeit machen, sowie Richtlinien, Abläufe, Dienstleistungen und Arbeitsbedingungen daran anpassen. Öffentliche Institutionen müssen die Wirkung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien vorweisen und zeigen, dass sie keine gegenteiligen Effekte haben. Private Institutionen, wie z.B. Unternehmen und Parteien, sind im Gegensatz dazu nicht zum ‚Ethnic Monitoring‘ verpflichtet. Viele tun es jedoch trotzdem, um ihre Gleichbehandlungsrichtlinien auf Wirksamkeit zu überprüfen. Dazu ist die Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten unerlässlich.

