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Seit dem Amsterdamer Vertrag 1997 verlangt die Europäische Union von den Mitgliedstaaten, Gleichstellung aufgrund des Geschlechts in allen Lebensbereichen gezielt zu verbessern. Gesetzgebungsinstrumente wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Kapitel III, Art. 21-23, 25, 26 (2009)), Artikel 19 des Vertrags von Lissabon (2009), sowie mehrere Richtlinien unterstützen dieses Vorhaben. Nach Artikel 19 des Vertrags von Lissabon „kann der Rat [der Europäischen Union] geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ,,Rasse’’, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“

Der aus 47 Mitgliedsstaaten bestehende Europarat, dem auch alle Mitglieder der EU angehören, hat in einer Resolution von 2015 die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Diskriminierung von trans* Personen zu unterbinden und diese konkret in zukünftige Antidiskriminierungsgesetze mit aufzunehmen. Weiterhin legt das Papier den Staaten nahe, das dritte Geschlecht als zusätzliche Option offiziell anzuerkennen.

Die Mitgliedsländer der EU haben die Maßnahmen und Vorgaben unterschiedlich stark umgesetzt. Beispielsweise haben einige Länder (Belgien, Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich) schon vor dem Inkrafttreten unterschiedlichster gesetzlicher Maßnahmen der EU ihre eigene nationale Gesetzgebung um Antidiskriminierungsgesetze erweitert. Hierbei ging es allerdings vor allem um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Merkmale. Dieses Dossier bietet eine genauere Betrachtung der Situation von trans* Personen in den EU-Ländern Niederlande, in Belgien und in Schweden.