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Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Gaststätte, also auch eine Diskothek, nur in der Zeit bis 23 Uhr und in Begleitung einer erziehungsbeauftragten  Person betreten. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr dürfen Betreiber*innen keine Minderjährigen in eine Gaststätte einlassen.

Auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Gaststätten nur bis 24 Uhr betreten.

Das Jugendschutzgesetz bestimmt außerdem, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen, während Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne Begleitung einer*s Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen. Ausnahmsweise kann es hierzu andere Regelungen geben, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die besonders für Jugendliche bestimmt sind.