Verschiedene Normen des EU-Rechts garantieren Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Das ist der Fall bei der EU-Grundrechtecharta, der Beschäftigungsrichtlinie und der Rechtsprechung des EuGH.
Verschiedene Normen des EU-Rechts garantieren Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Das ist der Fall bei der EU-Grundrechtecharta, der Beschäftigungsrichtlinie und der Rechtsprechung des EuGH.