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Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde 1997 eine parlamentarische Untersuchung des Mordes an Stephen Lawrence eingeleitet. Sir William Macpherson, pensionierter Richter des Hohen Gerichtshofs (High Court), leitete die Untersuchungskommission zum Verhalten der Polizei während der Mordermittlungen. Ein ausführlicher Bericht, bekannt als Macpherson Bericht, analysiert sowohl das institutionelle als auch das individuelle Verhalten der Polizei während der Ermittlungen im Mordfall Stephen Lawrence. Dieser Bericht kritisiert die Metropolitan Police (Polizei in London) und folgert, dass die Polizei die Untersuchung in einer nicht angemessenen Art und Weise durchgeführt wurde. Der Bericht benennt die Metropolitan Police als institutionell rassistisch.

Der Bericht, der im Jahr 1999 veröffentlicht wurde, hebt die wichtigsten Bereiche bei der Metropolitan Police hervor, in denen es während der Ermittlungen zu einem Versagen kam:

 

  • Die ersten Polizist_innen, die am Tatort eintrafen, leisteten keine Erste Hilfe.
  • Sie wurden beschuldigt, unsensibel und rassistisch vorgegangen zu sein, indem sie Stephen aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit Stereotype zuschrieben.
  • Hauptzeug_innen des Verbrechens wie Stephens Freund (Duwayne Brooks), der direkter Zeuge war, wurden nicht wie für ein Opfer angemessen behandelt.
  • Die Familienverbindungsbeamt_innen verhielten sich in der Zeit nach dem Mord der Familie des Opfers gegenüber unprofessionell, unsensibel und boten keinerlei Hilfe.
  • Während der Ermittlungen wurde von einigen Polizist_innen rassistisch beleidigende Sprache verwendet, wenn sie über das Opfer sprachen.
  • Die Polizei informierte die Familie Lawrence nicht über ihre Ermittlungsfortschritte.
  • Obwohl es aufgrund von übereinstimmenden Zeug_innenaussagen bezüglich der Verdächtigen eine ausreichende Grundlage gegeben hätte, diese zu verhaften, wurde dies von der Polizei unterlassen, wodurch wichtige Beweise vernichtet wurden.
  • Die Überwachung der Verdächtigen war unorganisiert und führte zu keinerlei Ermittlungsfortschritt.
  • Die Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen wurden von der Polizei nicht gründlich durchgeführt. Hinweisen darüber, wo die Verdächtigen ihre Messer versteckt hielten, wurde nicht nachgegangen.
  • Im Gegensatz zu Zeug_innenaussagen versäumten die verantwortlichen Polizist_innen, dass das Verbrechen offensichtlich rassistisch motiviert war und zogen dies in ihren Ermittlungen nicht weiter in Betracht.