English
Deutsch

Schon bei der Bewerbung können chronisch kranke Menschen von Benachteiligungen betroffen sein. So wird der_die Arbeitgeber_in, der_die dem Stigma zustimmt, dass adipöse Menschen faul und undiszipliniert sind, eine_n adipöse_n Bewerber_in voraussichtlich eher nicht einstellen.

Eine Diskriminierung aufgrund einer chronischen Krankheit ist möglich, wenn der_die Arbeitgeber_in weiß, dass der_die Bewerber_in chronisch krank ist. Menschen mit chronischen Krankheiten sind mit dem Vorurteil konfrontiert, nicht so leistungs- oder einsatzfähig wie gesunde Arbeitnehmer_innen zu sein, obwohl bei vielen chronischen Erkrankungen auch dank moderner Behandlungsmethoden oft keine Einschränkungen vorliegen. Arbeitgeber_innen befürchten dennoch Defizite und vermuten zusätzliche Kosten.

Grundsätzlich sind chronisch kranke Menschen im Bewerbungsverfahren vor Diskriminierung geschützt. Der_die Arbeitgeber_in darf keine Fragen über den Gesundheitszustand bzw. eine chronische Krankheit stellen. Da Fragen zu chronischen Krankheiten unzulässig sind, darf der_die Bewerber_in lügen, falls der_die Arbeitgeber_in die Grenzen des Fragerechts überschreitet. Der_die Bewerber_in ist auch vor einer Kündigung aufgrund der falschen Beantwortung geschützt. Ausnahmsweise können Fragen zu bestehenden Krankheiten zulässig sein, wenn das Risiko besteht, dass die chronische Krankheit die Kolleg_innen oder die Kund_innen gefährden kann oder wenn die Tätigkeit wegen der chronischen Krankheit nicht ausgeübt werden darf.