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Nationale Urteile:

Keine Aufnahme in Fitnessstudio

Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.06.2008 – 140 C 26/08

Der Antrag des Klägers auf Aufnahme in das beklagte Fitnessstudio wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er derzeitig nicht aufgenommen werden könne, da man hinsichtlich der weiblichen Mitglieder unterhalb der wünschenswerten Quote liege.

Die Ablehnung des Aufnahmeantrags stellt jedoch eine Diskriminierung gem. § 1 AGG wegen des Geschlechts dar.

Das Gericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 50,00 EUR zu und das beklagte Fitnessstudio wurde dazu verurteilt, den Kläger als Mitglied aufzunehmen.

 

EuGH Urteile:

Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in Versicherungsverträgen (Test-Achats)

Die Richtlinie 2004/113/EG verankert den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Der EuGH weist im vorliegenden Urteil zurück, dass sich Männer und Frauen hinsichtlich der Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen angesichts des versicherten Risikos in einer objektiv unterschiedlichen Lage befinden. Nach Ansicht des Gerichtshofs beruht die Richtlinie 2044/113/EG auf einer gegenteiligen Prämisse. Versicherungen müssen somit für Männer und Frauen gleich viel kosten. 

EuGH Urteil vom 01.03.2011 – Rs. C-236/09