English
Deutsch

Familienzuschlag der Stufe 1 für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010 – 2 C 10.09

Der Kläger ist Beamter und lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Er beantragte, den Familienzuschlag für verheiratete Beamte zu erhalten. Diesen Antrag lehnte sein Dienstherr, die Beklagte, ab.

Es sollte durch die Klage geprüft werden, ob eine Diskriminierung vorliegt.

Laut Urteil steht dem Kläger der Familienzuschlag zu. Hierzu gab es eine entsprechende EU-Richtlinie. Da diese aber erst ab dem 01.07.2009 galt, stand dem Kläger der Familienzuschlag erst ab dem 01.07.2009 zu.