Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft gab es folgende Kommunikationen:
'Vor Artikel 258' Kommunikation:
Mit Gründen versehene Stellungnahme: