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In Hannover waren seit 2013 vermehrt Fälle von ethnischer Diskriminierung vor Gericht verhandelt worden. Im Zuge der Begleitung von Fällen hat das BUG eine Veränderung der Gaststättengesetze angeregt, sodass auch die Behörden im Falle einer Diskriminierung aktiv werden können und nicht nur die von der Diskriminierung Betroffenen.

Der niedersächsische Landtag verabschiedete dann am 19. Dezember 2015 eine Ergänzung der Gaststättenverordnung, die es ermöglicht, Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken durch das Ordnungsamt sanktionieren zu können. Wenn Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion abgewiesen werden, sieht das Gesetz vor, gegen die Betreiber*innen ein Bußgeld von bis zu 10 000€ und bei wiederholten Verstößen auch ein Gewerbeverbot verhängen zu können.

Das BUG hat zu der Gesetzesänderung eine Pressemeldung veröffentlicht. Einzelne Presseberichte finden Sie zudem hier, hier und hier.