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Im Dezember 2015 verabschiedete das Bremer Landesparlament als erstes Bundesland eine Änderung des Bremischen Landesgaststättengesetzes, sodass Diskriminierungen an der Clubtür aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität und wegen der Religion oder Weltanschauung künftig mit Bußgeldern von bis zu 5 000€ geahndet werden können. Es ist auch strafbar, wenn eine Person aus diesen Gründen während des Aufenthalts in einem Gaststättengewerbe benachteiligt wird.