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Der Fall 

Seit dem Frühjahr 2012 begleitete das BUG die Klage eines jungen Schwarzen Deutschen, der von der Polizei aufgrund seiner Hautfarbe einer Personenkontrolle unterzogen wurde, mit Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit.

Der junge Mann war im Regionalexpress auf der Strecke Kassel-Frankfurt a. M. von der Bundespolizei kontrolliert worden. Der Kläger wurde als Einziger dazu aufgefordert seine Papiere vorzulegen. Zuvor war er schon mehrere Male als einzige Person im Waggon einer solchen Personenkontrolle unterzogen worden. Er verweigerte aufgrund dessen seinen Ausweis vorzulegen. Ohne die Personenkontrolle zu begründen, forderten die Beamten der Bundespolizei den jungen Mann mehrer Male auf sich auszuweisen. Vielmehr äußerte er, dass ihn ein solches Auftreten der Bundespolizei an SS Methoden erinnere. Daraufhin musste der junge Mann den Zug verlassen mit auf das nächste Polizeirevier genommen. Dort wurde sein Rucksack durchsucht und ein Ausweisdokument gefunden. Aufgrund seiner Äußerung fühlte sich ein Beamter beleidigt und erstattete Strafanzeige. Zunächst wurde der Betroffene in erster Instanz der Beamtenbeleidigung schuldig gesprochen, jedoch wurde er in der zweiten Instanz des Strafverfahrens freigesprochen. Im Verlauf dieser Verhandlung stellte sich heraus, dass die Bundespolizeibeamten den Betroffenen einzig aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert hatten. Dies wiederum führte dazu, dass der Betroffene seinerseits zivilrechtliche Schritte gegen die Bundespolizei und die von ihr auf ‚Ethnic Profiling’ beruhenden Personenkontrollen einreichte. Das erstinstanzliche Urteil (5 K 1026/11.KO) wies die Klage gegen die Bundespolizei zurück, da die Richter_innen die Personenkontrolle als berechtigt ansahen. Die Polizei habe das Recht auch verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchzuführen. Hier dürfe, so das Urteil, auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorgegangen werden.

Dieses Urteil sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit, da dieses Phänomen das erste Mal Gegenstand einer Klage wurde.

Weitere Informationen zur juristischen Bearbeitung des Falles finden Sie auf der Webseite des betreuenden Anwaltes.

Rechtsgutachten

Für die zweitinstanzliche Verhandlung hat das BUG einen Amicus Curiae (Rechtsgutachten einer dritten Partei) zur Verfassungswidrigkeit des erstinstanzlichen Urteils vorgelegt. 

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme bei Gericht vorgelegt. Diese finden Sie hier

Die Verhandlung 

Die circa fünfstündige Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am 29.10.2012 zu einem Anerkenntnis der unrechtmäßigen Personenkontrolle des Klägers geführt. Die Bundespolizei hat sich förmlich beim Kläger für diese Praxis entschuldigt. Außerdem haben die RichterInnen deutlich gemacht, dass eine Personenkontrolle ausschließlich aufgrund der 'Hautfarbe' gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 3 verstößt. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung finden Sie hier.

Medienreaktionen

Die Pressemeldung des ISD mit dem BUG finden Sie hier. Die Pressemeldung des OVG können Sie hier einsehen.

Das BUG hat einen umfangreichen Pressespiegel zur Berichterstattung zusammengestellt. 

Interview des WDR zum Thema

Interview des SWR zum Thema

Berichterstattung des ARD zum Thema

Vernetzung

Außerdem unterstützt das BUG die Vernetzung von Organisationen, die im Themenbereich ‚Ethnic Profiling’ arbeiten. Weitere Informationen zu ‚Ethnic Profiling’ finden sie im Dossier zum Thema.

Petition

Das BUG führte gemeinsam mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) eine Petition durch, die darauf abzielt verdachtsunabhängige Personenkontrollen abzuschaffen, staatliches Handeln im Allgemeinen  Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abzudecken, die Polizei zu schulen, Verstöße systematisch zu erfassen und von einer unabhängigen Instanz bearbeiten zu lassen. Am 20. November 2012 wurden dem Mitglied des Petitionsausschusses Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen) und Kersten Steinke (Die Linke) bereits gesammelte Unterschriften überreicht.

Bis 18. Dezember konnte man die Petition online unterzeichnen. Bitte klicken Sie hier, um die Webseite des Petitionsausschusses direkt zu öffnen. 

Pressespiegel zur Eröffnung der Petition