Die rechtliche und politische Anerkennung von Sinti und Roma als Minderheit und Fortschritte in Antidiskriminierungsmaßnahmen sind auf das Engagement von Bürger*innenrechtsbewegungen der Sinti und Roma zurückzuführen. Die Bürger*innenrechtsbewegungen nach 1950 ermöglichten unter anderem die Anerkennung des Völkermords bzw. Porajmos und ein verändertes öffentliches Bewusstsein gegenüber der Minderheit. Aktuelle Bürger*innenrechtsbewegungen und Interessenvertretungen führen diese Arbeit fort und setzen sich für die Rechte von Sinti und Roma ein. Internationale Bürger*innenrechtsbewegungen von Sinti und Roma hatten ebenfalls signifikanten Einfluss.