Neben ihrem Schutz durch internationale Übereinkommen, sind Sinti und Roma in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Danach ist Benachteiligung aufgrund von sechs in § 1 AGG genannten Gründen, inklusive der ethnischen Herkunft, verboten. Ethnische Herkunft wird hier als weit gefasster Begriff verstanden.
Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Rechte von Sinti und Roma als nationale Minderheit in Deutschland, ist ihre Anerkennung als nationale Minderheit (neben Sorben, Friesen und Dänen) seit 1997. Die Bundesregierung erkennt Gruppen als nationale Minderheiten an, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt: „Ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige; sie unterscheiden sich (…) durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität); sie wollen diese Identität bewahren; sie sind traditionell (…) in Deutschland heimisch; sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten.“ Die deutschen Sinti und Roma sind aus historischen Gründen vom letzten Kriterium ausgenommen.
Roma ausländischer Staatsbürger*innenschaft werden vom Status als nationale Minderheit nicht erfasst. Auch sind nicht alle Sinti und Roma Vereine, wie beispielsweise die Sinti Allianz Deutschland e.V., mit diesem Status einverstanden. Diskriminierung von Sinti und Roma ist in Deutschland ein schwerwiegendes Problem. Von Frühjahr 2019 bis Mitte 2021 war die „Unabhängige Kommission Antiziganismus“ tätig. Sie beschäftigte sich mit der gesellschaftlichen Situation der Sinti und Roma in Deutschland und hat antiziganistische Einstellungen in der Gesellschaft untersucht. Auf Basis ihrer Untersuchungen legte die Kommission dem Deutschen Bundestag Mitte des Jahres 2021 konkrete Maßnahmen und Vorschläge zur Bekämpfung des Rassismus gegen Sinti und Roma in der Bundesrepublik vor.

