English
Deutsch

Terminologie

Das vorliegende Dossier verwendet nicht, wie dies international üblich ist, den Begriff ‚ethnic data‘ (ethnische Daten). Wir sprechen von Gleichheits- und Partizipationsdaten bezüglich der Herkunft (wie z.B. des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunftssprache oder der kulturellen Praktiken etc.), der Gruppen- oder Religionszugehörigkeit und der eigenen oder durch die Familie erlebten Migrationsgeschichte. Durch die in Deutschland enorm belastete Vergangenheit, in der durch ethnische Kategorisierungen und Datenerhebung ein Holocaust möglich gemacht wurde, ist es kaum angemessen heute von ‚ethnischer Datenerhebung‘ zu sprechen. Daher haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden diesen Begriff nicht zu verwenden.

Die Nutzung der Terminologie Gleichheits- und Partizipationsdaten versucht das Ziel der Datenerhebung in den Mittelpunkt zu rücken. Die Begriffe lenken den Blick weg von der Kategorisierung der Datenobjekte zu den gewünschten Ergebnissen: Partizipationsbarrieren abzubauen sowie Gleichheit vor dem Gesetz und faktische Gleichbehandlung im Alltag zu erreichen.

Deshalb werden die Begriffe im Dossier größtenteils in Kombination verwendet, es sei denn, der bestimmte Fokus eines Begriffs ist beabsichtigt. Verwenden wir das Wort ‚Daten‘, sind in der Regel Gleichheits- und Partizipationsdaten gemeint.

Datenschutz

Persönlichkeitsdaten, die versuchen ethnische Kategorien abzubilden und sich auf die politische Weltanschauung, Religionszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung beziehen, sind sogenannte ‚sensible Daten‘.

Diese sensiblen Daten unterstehen besonderen Datenschutzbestimmungen, die sich im bestehenden Datenschutzrecht sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene widerspiegeln. Diese sagen aus, dass sensible Daten nur auf freiwilliger Basis erhoben werden können und die befragte Person selbst eine Kategorisierung vornimmt. Eine Fremdkategorisierung ist somit rechtlich ausgeschlossen. Außerdem müssen sensible Daten anonymisiert gespeichert und genutzt werden.

Dass diese Bestimmungen mitunter von privaten oder öffentlichen Personen und Institutionen missachtet oder umgangen werden, spricht prinzipiell nicht gegen die Erhebung von Daten, sondern für die Durchsetzung geltender Gesetze ohne Kompromisse und Einschränkungen. Missbrauch untergräbt die berechtigte gesellschaftliche Absicht, Gleichbehandlung in die Tat umzusetzen.

Obwohl in Deutschland eine starke Abwehrhaltung gegen die Erfassung der ‚ethnischen Herkunft‘ besteht, wird seit der Erhebung des Mikrozensus 2005 die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ in Umfragen und Statistiken vermehrt abgefragt. Was dies beinhaltet, erläutern wir hier.

Welche unterschiedlichen Institutionen unter anderem die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ in ihren statistischen oder wissenschaftlichen Untersuchungen aufgegriffen haben, finden Sie hier.

Das Dossier erläutert weiterhin warum und zu welchem Zweck sowohl Daten erhoben werden sollten, als auch verwendet werden könnten. Erhobene Daten zielen darauf ab, Problemlagen bezüglich (unzulänglicher) Gleichbehandlung zu erkennen. Daraufhin können Maßnahmen gezielt umgesetzt werden, um Diskriminierungsmechanismen  zu bearbeiten.

Der Einsatz von quantitativen Daten kann mitunter als Beweismittel bei konkreten Diskriminierungsfällen eingesetzt werden.

Außerdem besteht für die Bundesrepublik die Verpflichtung, soziologische Daten, unter anderem zur Zusammensetzung der Bevölkerung, turnusmäßig bei internationalen Organisationen vorzulegen.