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Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen oder des Europarates haben sich mit der Unterzeichnung der jeweiligen Menschenrechtskonventionen verpflichtet, Berichterstattungsmechanismen nachzukommen. Innerhalb dieser Berichte müssen Hintergrundinformationen zur Komposition der Bevölkerung dargelegt werden. Dies beinhaltet mitunter auch Gleichheits- und Partizipationsdaten. 

Die Bundesrepublik ist als Unterzeichner der UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) aufgefordert, circa alle fünf Jahre einen umfassenden Bericht zur Lage bezüglich Rassismus in Deutschland vorzulegen.

Die Vereinten Nationen führten 2001 die dritte ‚Weltkonferenz gegen Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz‘ in Durban, Südafrika durch. Dort wurde eine Erklärung erarbeitet, welche von den Unterzeichnerstaaten forderte, nationale Aktionspläne zu erstellen und die Empfehlungen aus der Erklärung umzusetzen. Ohne diesbezügliche Datenerhebung ist der Nachweis der Umsetzung nicht oder nur unzureichend möglich.

Auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellte ‚Schattenberichte‘ werden bei der Einschätzung der Lage von Seiten des Komitees berücksichtigt. Bislang legte die Bundesrepublik nur unzureichende Daten zur ‚ethnischen Zusammensetzung‘ der Bevölkerung in Deutschland vor. Deshalb wurde sie 2014 erneut vom UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) kritisiert. Auf der Basis von Grundsätzen zur Erhebung sensibler Daten, wie sie hier im Dossier dargestellt werden, empfiehlt das CERD-Komitee der Bundesrepublik die Erhebung differenzierter Gleichheits- und Partizipationsdaten.