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In der Schule und beruflichen Ausbildung können, im Zuge der Pubertät, Geschlechtsidentitäten eine wichtige Rolle spielen. Trans* Personen können in dieser Zeit stark mit Gegensätzen zwischen ihrem Körper und ihrer Identität konfrontiert sein und können von Gleichaltrigen wie auch von Lehrer*innen transfeindliche Ausgrenzung erfahren.

Im Bildungsbereich sind trans* Personen ebenfalls von struktureller Ausgrenzung betroffen: Umkleidekabinen, Toiletten oder der Sportunterricht kennen zumeist ausschließlich das binäre cis männliche und cis weibliche Geschlecht. Dieses Umfeld beeinflusst trans* Jugendliche auch über den Schulalltag hinaus: So verdeutlichen Interviews, dass der Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums von jungen trans* Personen ein hohes Maß an Überwindung fordern kann. Sie beschreiben so zum Beispiel das Gefühl, erst transitionieren zu müssen (beispielsweise durch eine geschlechtsangleichende Operation), bevor sie ihre Ausbildung fortführen, damit sie in ihrer Umgebung weniger Transfeindlichkeit erfahren. Eine medizinische Behandlung kann auch zeitliche Auswirkungen haben, da trans* Personen währenddessen ihre weitere Ausbildung verschieben oder pausieren.

Laut einer Befragung der Europäischen Grundrechteagentur fühlten sich 2019 35 % der befragten trans* Personen in Deutschland von Schul- oder Universitätspersonal diskriminiert, während es 2011 nur 24 % waren. In einer Betroffenenbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2017 gaben 27,3 % der befragten trans* Personen an, im Bildungsbereich Mobbing erfahren zu haben. Die Studie Akzeptanz sexueller Vielfalt an Berliner Schulen“ ergab, dass ein Fünftel der Sechst- und Neuntklässler*innen in mehr als der Hälfte der Fälle, wenn sich Mitschüler*innen nicht geschlechtskonform verhielten, negative Bewertungen ihnen gegenüber beobachteten.

Im Bildungsbereich, aber auch im Zugang zur Beschäftigung, gibt es oft Unsicherheiten oder Weigerungen den richtigen Vornamen in Arbeitsverträgen, Namenslisten, Studierenden- oder Mitarbeitendenausweisen, sowohl vor und vereinzelt auch nach, einer offiziellen Vornamens- und Personenstandsänderung zu benutzen. Nach deutschem Recht ist die Nutzung eines anderen Namens jedoch nicht verboten, solange keine betrügerische Absicht vorliegt und die Person eindeutig identifizierbar ist. Im Universitätskontext (Bildung) ist dies zum Beispiel durch die Studierenden ID und am Arbeitsplatz durch die Rentenversicherungsnummer sichergestellt. Ein Kurzgutachten der Humboldt Universität verweist ebenfalls auf den rechtlichen Spielraum von Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens von trans* und inter* Personen vor einer amtlichen Namensänderung.