Der rechtliche Status von Sinti und Roma in Deutschland unterscheidet sich bei den verschiedenen Gruppen deutlich. Hier kann zwischen mindestens vier Gruppen unterschieden werden: deutsche Sinti und Roma, ehemalige Gastarbeitende mit Roma-Hintergrund, Sinti und Roma mit anderer EU-Staatsangehörigkeit und geflüchtete Roma aus Drittstaaten. Einzig Sinti und Roma mit deutscher Staatsbürger*innenschaft sind in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt und damit durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Sinti und Roma mit EU-Staatsangehörigkeit können die Freizügigkeit der EU genau wie andere EU-Bürger*innen in Anspruch nehmen, werden aber nicht als Teil der nationalen Minderheit gesehen. Geflüchtete Roma aus Drittstaaten haben hingegen zumeist nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung.